60388 Frankfurt
Stellungnahme zur Absage/Verschiebung der Veranstaltung am 29.3.24:
Die Veranstaltung „Völkerball“ in der Batschkapp an Karfreitag muss leider mangels Genehmigung durch das Ordnungsamt verschoben werden.
Begründung: Das hessische Feiertagsgesetz. Die Auslegung des Ordnungsamtes ist unserer Meinung nach rechtswidrig.
Laut eigner Aussage des Ordnungsamtes (die zugegebenermaßen schon 40 Jahre zurückliegt) sind Veranstaltungen, die dem überwiegenden Interesse der Kunst und Kultur dienen, an den genannten Feiertagen nicht genehmigungspflichtig!
Seinerzeit wurde vom Ordnungsamt eine Veranstaltung mit dem Künstler Marc Almond im damals noch existierenden Volksbildungsheim verboten.
Gleichzeitig fand in der Festhalle an diesem Tag eine Großveranstaltung mit der Gruppe „Dire Straits“ statt. Nach einigem hin und her, hat das Ordnungsamt dann mitgeteilt:(Zitat):
„…daß für die Veranstaltung am 20.11.1985 in der Festhalle keine Ausnahmegenehmigung erforderlich war, da diese Veranstaltung einem überwiegenden Interesse der Kunst diente.“
Damit war für uns die Sache klar. Konzerte können auch an Feiertagen stattfinden.
Wieso man nun 40 Jahre später anderer Meinung ist, erschließt sich uns nicht. Davon abgesehen fällt es sicher nicht in den Kompetenzbereich des Ordnungsamtes darüber zu entscheiden was Kunst oder Kultur ist und was nicht.
Da aufgrund der zeitlichen Enge eine vernünftige, d.h. gerichtliche Klärung der Frage aussichtslos ist, hat sich die Band entschlossen die Veranstaltung zu verschieben.
Wir werden die Angelegenheit auf jeden Fall weiterverfolgen und streben eine grundsätzliche gerichtliche Klärung für den Karfreitag 2025 an.
Der Senat in Hamburg hat mittlerweile die strenge Ruhereglung etwas gelockert – Musik darf zwischen 2 Uhr und 5 Uhr in den Musikclubs gespielt werden. Dagegen erweist sich die Stadt Frankfurt weiterhin als besonders hinterwäldlerisch.
Ralf Scheffler
Batschkapp Frankfurt
GARDEROBE
Wir haben eine Garderobe, an der Jacken und andere Kleidungsstücke (Mäntel, Schals, Hoodies etc.), sowie kleine Taschen/Rucksäcke abgegeben werden können.
Rucksäcke/Taschen, die die erlaubte Maximalgröße übersteigen, Motorrad-/Fahrradhelme und Schirme müssen kostenpflichtig abgegeben werden.
Da der Platz begrenzt ist, verzichtet bitte auf das Mitbringen von Gegenständen, insbesondere Wertgegenständen, die nicht zwingend für die Veranstaltung benötigt werden.
Größere Gegenstände wie z.B. Wanderrucksäcke, Reise-/Sporttaschen oder Koffer können nicht verwahrt werden!
Die Garderobengebühr beträgt 2€ pro Teil.
Bitte achtet gut auf eure Garderobenmarke bzw. fotografiert/notiert euch zusätzlich die Markennummer. Bei Verlust der Marke berechnen wir 5€.
Wir verwahren Kleidungsstücke, Taschen und Helme, aber keine Wertgegenstände (z.B. Smartphones, Geldbörsen, Bargeld, Schmuck, Schlüssel, Fahrkarten, elektronische Geräte).
Diese sind vor Abgabe aus den Taschen zu entfernen und vom Verwahrungsvertrag ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Wertgegenstände.
Bei Verlust oder Beschädigung von verwahrten Gegenständen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
ESSEN
Unser Hof (und Parkplatz) öffnet in der Regel 30 Minuten vor Einlass. Bei ausverkauften Konzerten 60 Minuten vor Einlass.
Dort könnt ihr im Außenbereich Snacks an unserem Imbisswagen und Getränke an unserem Outdoortresen erwerben.
Sitzgelegenheiten sind im Außenbereich vorhanden.
ANFAHRT
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Batschkapp:
Haltestelle „Gwinnerstraße“
U-Bahn:
U4 und U7 mit direkter Anbindung an Konstablerwache, Hauptwache und Hauptbahnhof
Bus:
41 und 44
Nachtbus:
N7
Durch unsere Kooperation mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist die Hin- & Rückfahrt mit dem ÖPNV bei vielen Tickets inkludiert.
Wenn auf der Eintrittskarte ein Vermerkt zum RMV abgedruckt ist, seid ihr berechtigt, mit diesem Konzertticket, 5 Stunden vor der Veranstaltung und bis zum Betriebsschluss, die öffentlichen Verkehrsmittel des RMVs zu benutzen.
Sonderfall: Manchmal bieten Künstler, Tickets über einen eigenen Shop an, bei dem dieser Service nicht integriert werden kann.
Partytickets beinhalten grundsätzlich kein RMV Ticket.
PARKEN
Auf dem Batschkapp Gelände steht bei Konzerten eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen gegen Zahlung einer Parkgebühr in Höhe von 5€ zur Verfügung.
Unser Parkplatz (und Außengelände) öffnet in der Regel 30 Minuten vor Einlass.
Bei ausverkauften Konzerten, 60 Minuten vor Einlass.
Weitere öffentliche und kostenfreie Parkmöglichkeiten sind in den umliegenden Straßen zu finden.
Ein durchgehend geöffnetes Park&Ride Parkhaus befindet sich in der Borsigallee 24a, direkt an der U-Bahnstation „Kruppstraße“ nur eine Haltestelle von der Batschkapp (U-Bahnstation „Gwinnerstraße“) entfernt, Fußweg ca. 950m.
Bitte beachten: Parkberechtigung gilt nur in Verbindung mit einem gültigen RMV-Ticket.
Stellungnahme zur Absage/Verschiebung der Veranstaltung am 29.3.24:
Die Veranstaltung „Völkerball“ in der Batschkapp an Karfreitag muss leider mangels Genehmigung durch das Ordnungsamt verschoben werden.
Begründung: Das hessische Feiertagsgesetz. Die Auslegung des Ordnungsamtes ist unserer Meinung nach rechtswidrig.
Laut eigner Aussage des Ordnungsamtes (die zugegebenermaßen schon 40 Jahre zurückliegt) sind Veranstaltungen, die dem überwiegenden Interesse der Kunst und Kultur dienen, an den genannten Feiertagen nicht genehmigungspflichtig!
Seinerzeit wurde vom Ordnungsamt eine Veranstaltung mit dem Künstler Marc Almond im damals noch existierenden Volksbildungsheim verboten.
Gleichzeitig fand in der Festhalle an diesem Tag eine Großveranstaltung mit der Gruppe „Dire Straits“ statt. Nach einigem hin und her, hat das Ordnungsamt dann mitgeteilt:(Zitat):
„…daß für die Veranstaltung am 20.11.1985 in der Festhalle keine Ausnahmegenehmigung erforderlich war, da diese Veranstaltung einem überwiegenden Interesse der Kunst diente.“
Damit war für uns die Sache klar. Konzerte können auch an Feiertagen stattfinden.
Wieso man nun 40 Jahre später anderer Meinung ist, erschließt sich uns nicht. Davon abgesehen fällt es sicher nicht in den Kompetenzbereich des Ordnungsamtes darüber zu entscheiden was Kunst oder Kultur ist und was nicht.
Da aufgrund der zeitlichen Enge eine vernünftige, d.h. gerichtliche Klärung der Frage aussichtslos ist, hat sich die Band entschlossen die Veranstaltung zu verschieben.
Wir werden die Angelegenheit auf jeden Fall weiterverfolgen und streben eine grundsätzliche gerichtliche Klärung für den Karfreitag 2025 an.
Der Senat in Hamburg hat mittlerweile die strenge Ruhereglung etwas gelockert – Musik darf zwischen 2 Uhr und 5 Uhr in den Musikclubs gespielt werden. Dagegen erweist sich die Stadt Frankfurt weiterhin als besonders hinterwäldlerisch.
Ralf Scheffler
Batschkapp Frankfurt
GARDEROBE
Wir haben eine Garderobe, an der Jacken und andere Kleidungsstücke (Mäntel, Schals, Hoodies etc.), sowie kleine Taschen/Rucksäcke abgegeben werden können.
Rucksäcke/Taschen, die die erlaubte Maximalgröße übersteigen, Motorrad-/Fahrradhelme und Schirme müssen kostenpflichtig abgegeben werden.
Da der Platz begrenzt ist, verzichtet bitte auf das Mitbringen von Gegenständen, insbesondere Wertgegenständen, die nicht zwingend für die Veranstaltung benötigt werden.
Größere Gegenstände wie z.B. Wanderrucksäcke, Reise-/Sporttaschen oder Koffer können nicht verwahrt werden!
Die Garderobengebühr beträgt 2€ pro Teil.
Bitte achtet gut auf eure Garderobenmarke bzw. fotografiert/notiert euch zusätzlich die Markennummer. Bei Verlust der Marke berechnen wir 5€.
Wir verwahren Kleidungsstücke, Taschen und Helme, aber keine Wertgegenstände (z.B. Smartphones, Geldbörsen, Bargeld, Schmuck, Schlüssel, Fahrkarten, elektronische Geräte).
Diese sind vor Abgabe aus den Taschen zu entfernen und vom Verwahrungsvertrag ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Haftung für Wertgegenstände.
Bei Verlust oder Beschädigung von verwahrten Gegenständen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
ESSEN
Unser Hof (und Parkplatz) öffnet in der Regel 30 Minuten vor Einlass. Bei ausverkauften Konzerten 60 Minuten vor Einlass.
Dort könnt ihr im Außenbereich Snacks an unserem Imbisswagen und Getränke an unserem Outdoortresen erwerben.
Sitzgelegenheiten sind im Außenbereich vorhanden.
ANFAHRT
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Batschkapp:
Haltestelle „Gwinnerstraße“
U-Bahn:
U4 und U7 mit direkter Anbindung an Konstablerwache, Hauptwache und Hauptbahnhof
Bus:
41 und 44
Nachtbus:
N7
Durch unsere Kooperation mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist die Hin- & Rückfahrt mit dem ÖPNV bei vielen Tickets inkludiert.
Wenn auf der Eintrittskarte ein Vermerkt zum RMV abgedruckt ist, seid ihr berechtigt, mit diesem Konzertticket, 5 Stunden vor der Veranstaltung und bis zum Betriebsschluss, die öffentlichen Verkehrsmittel des RMVs zu benutzen.
Sonderfall: Manchmal bieten Künstler, Tickets über einen eigenen Shop an, bei dem dieser Service nicht integriert werden kann.
Partytickets beinhalten grundsätzlich kein RMV Ticket.
PARKEN
Auf dem Batschkapp Gelände steht bei Konzerten eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen gegen Zahlung einer Parkgebühr in Höhe von 5€ zur Verfügung.
Unser Parkplatz (und Außengelände) öffnet in der Regel 30 Minuten vor Einlass.
Bei ausverkauften Konzerten, 60 Minuten vor Einlass.
Weitere öffentliche und kostenfreie Parkmöglichkeiten sind in den umliegenden Straßen zu finden.
Ein durchgehend geöffnetes Park&Ride Parkhaus befindet sich in der Borsigallee 24a, direkt an der U-Bahnstation „Kruppstraße“ nur eine Haltestelle von der Batschkapp (U-Bahnstation „Gwinnerstraße“) entfernt, Fußweg ca. 950m.
Bitte beachten: Parkberechtigung gilt nur in Verbindung mit einem gültigen RMV-Ticket.